Der Energieausweis

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Verbesserung seiner Energieeffizienz. Er besteht aus vier Seiten und den Modernisierungsempfehlungen.

 

Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?

Für Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt worden sind, ist der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung Pflicht. Dann muss der Eigentümer den Enrgieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen, da diese einen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in das Dokument haben.  Bei Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 verpflichtend.

Welcher Energieausweis für welches Gebäude?

Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl zwischen einem BEDARFS- oder einem VERBRAUCHSAUSWEIS. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie ab dem 1. Oktober 2008 bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Um eine zuverlässige Aussage über die energetische Qualität Ihre Hauses zu erhalten, empfiehlt sich die Erstellung eines Bedarfsausweises.

(Quelle: Deutsche Energie-Agentur: Auf einem Blick: Der Energieausweis kompakt. 2008)

Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Aussagen, Angaben und Informationen Bedarfsausweis Verbrauchswausweis
Energetische Qualität der Gebäudehülle ja nein
Primär-Energiebedarf ja nein
End-Energiebedarf ja, Aussage meist höher als tatsächlicher Verbrauch Nein
Energieverbrauchskennwert nein ja
Energieeffizienz / Energiebedarf ja nein
Energieeffizienz / Energieverbrauch nein ja
Modernisierungs- empfehlungen ja mit wenig Bezug
Bezug zu regenerativen Energien ja nein
Vergleichwerte, Energieverbrauch ja ja
Angaben zu CO2 - Emission ja nein

"Vorsicht Falle" beim Energieausweis

Bei extrem günstigen Angeboten für Energieausweise, die z.B. über das Internet bezogen und online ausgefüllt werden können, ist Vorsicht geboten! Den gesetzlichen Anforderungen der EnEV werden diese Ausweise oft nicht gerecht. Häufig wird der Ausweis durch eine fehlende Unterschrift nicht als Urkunde anerkannt, was zu einer Haftungsproblematik führt.

Viele Energieausweise, die über das Internet bezogen werden erweisen sich als Mogelpackung. In der Regel werden die Haueigentümer hierbei aufgefordert einen Internetfragebogen auszufüllen und später wird der fertige Energieausweis per Mail oder Post geschickt. Kein Vor-Ort Termin, kein großer Aufwand, aber oftmals auch kein gültiger Energieausweis! Wenn sie darauf hereinfallen, können Sie eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 € geahndet werden. Die gilt übrigens auch, wenn Sie im Falle einer Vermietung oder eines Verkaufs keinen Energieausweis vorlegen können!